HUNDESALON Grunbach
Larissa Paramonova
- qualifizierte Fellpflegerin -
Schillerstr. 5
75328 Schömberg
(im Tiershop FUTTERKISTE)
Einzelschulungen für Groomer
(Details auf Anfrage)
1. Hundesalon Hohenwart übernimmt nach Absprache mit dem Tierhalter die vereinbarten
Dienstleistungen. Alle Pflegehandlungen erfolgen nach Maßgabe dieser AGB und den fachlichen Qualitätsanforderungen zeitgemäßer Hundepflege. Wünsche, die das Wohl des Hundes gefährden, werden nicht
ausgeführt. Die Vertragsdauer ist auf den Zeitraum der zur Pflegebehandlung benötigten Zeit befristet.
2. Behandelt werden haftpflichtversicherte, geimpfte und entwurmte Hunde. Der Auftraggeber haftet für Schäden durch sein Tier, sofern diese durch Vorabinformation an den Hundesalon
Hohenwart abwendbar gewesen wären.
3. Richtet das Tier während des Aufenthalts im Hundesalon Hohenwart oder an Orten, an denen der Hundesalon Dienstleistungen erbringt, Schäden an Personen, Sachen oder anderen Tieren
an, trägt die entstehenden Kosten dafür der Tierhalter. Der Hundesalon kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung von Hundesalon Hohenwart wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der Hundesalon Hohenwart im Rahmen einer bestehenden
Betriebs-Haftpflichtversicherung.
4. Für durch unverschuldete Unglücksfälle entstehende Verletzung, oder Verlust des Tieres (Entlaufen, Infektionskrankheiten, plötzlicher Tod usw.) kann eine Entschädigung durch den
Hundesalonbetreiber nicht gewährt werden.
5. Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird es in der Tierklinik bzw. dem Tierarzt vorgestellt. Über die hierbei anfallenden Kosten wird mit dem
Tierhalter eine Einigung ausgehandelt.
6. Die Leistung und der Preis werden vor Arbeitsbeginn vereinbart.
7. Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggfs. erforderliche Pflegeprodukte und Parasitenbehandlung. Eine Entseuchungs-Pauschale in
Höhe von pauschal 60 Euro wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen. (z. B. Flöhe, infektiöse Wunden, Durchfall, Milbenbefall u.a.)
8. Muss die Behandlung aufgrund des Verhaltens des Hundes vorzeitig abgebrochen werden, ist dennoch der vereinbarte Preis zu zahlen. Zeitverzögerungen durch Unruhe des Hundes werden
als Mehraufwand in Rechnung gestellt.
9. Bei sofortigen, objektiv nachvollziehbaren Reklamationen ist eine einmalige Nachbesserung zu gewähren. Der vor Behandlungsbeginn vereinbarte Preis ist zu zahlen.
10. Mit den erhobenen, personen- und sachbezogenen Daten in die Kundendatei des Hundesalon Hohenwart erklärt sich der Auftraggeber einverstanden. Diese Daten werden nur intern
genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Dies gilt jedoch nicht für die im Notfall erforderliche Einschaltung eines Tierarztes.
11. Der Hundesalon Hohenwart stellt von Zeit zu Zeit die Fotos einiger Vierbeinerkunden auf die eigene Website und/oder bei Facebook ein. Sollte der Tierhalter damit jedoch nicht
einverstanden sein, sollte er den Hundesalon Hohenwart informieren, damit diese Fotos umgehend aus der Homepage oder vom Facebook Account entfernt werden können.
12. Gerichtsstand ist Pforzheim.